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BayObLG, 25.06.1987 - BReg. 1 Z 40/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Widerruf eines Testaments; Erteilung eines Erbscheins; Feststellung der Testierfähigkeit eines Erblassers; Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2077 Abs. 2, Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Feststellungslast; Erblasser; Verlobter; Bedacht; Verlöbnis; Auflösung; Bestehen
Verfahrensgang
- AG Fürth - 6 VI 1011/84
- LG Nürnberg-Fürth, 02.02.1987 - 13 T 314/86
- BayObLG, 25.06.1987 - BReg. 1 Z 40/87
Papierfundstellen
- FamRZ 1987, 1199
- Rpfleger 1987, 503
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.05.1959 - V ZR 97/58
Rechtsmittel
Auszug aus BayObLG, 25.06.1987 - BReg. 1 Z 40/87
auferlegt (BGH, FamRZ 1960, 28; BayObLG, Rpfleger 1981, 282).
- BayObLG, 10.09.1992 - 1Z BR 68/92
Unwirksamkeit der Erbeinsetzung des Verlobten bei späterer Scheidung
(2) Konnte somit das Landgericht einen Willen des Erblassers, die Erbeinsetzung auch für den Fall einer Scheidung bestehen zu lassen, nicht feststellen, so geht dies zu Lasten der Beteiligten zu 3. Da ein auf Fortgeltung des Testaments gerichteter Wille die Ausnahme darstellt (vgl. BGH FamRZ 1960, 28/29), trifft die Feststellungslast für einen derartigen Erblasserwillen denjenigen, der sich auf die Weitergeltung beruft (vgl. BayObLG JurBüro 1981, 1728 u. Rpfleger 1987, 503 ;… MünchKomm-BGB/Leipold Rn. 19, Soergel/ Damrau Rn. 7, BGB -RGRK/Johannsen Rn. 5, Palandt/Edenhofer Rn. 8, jeweils zu § 2077). - BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 3 Z 91/87
Anordnung einer Pflegschaft gem. § 1910 Abs. 2 BGB mit dem Wirkungskreis der …
Gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe für das Beschwerdeverfahren durch das Landgericht ist das Rechtsmittel der unbefristeten Beschwerde jedenfalls dann statthaft, wenn die Entscheidung des Landgerichts in der Hauptsache mit der weiteren Beschwerde anfechtbar ist (§§ 14, 19 FGG , § 114 ZPO ;… BayObLG aaO und FamRZ 1984, 73; Jansen FGG 2.Aufl. § 14 R,dNrn.83 und 85; Beschlüsse des 1.Zivilsenats vom 17.3.1987 - GReg. 1 Z 13/87 m.w.Nachw. und vom 25.,6.1987 - BReg. 1 Z 40/87, des 2. Zivilsenats vom 19.2.1987 - BReg. 2 Z 14/87 und des 3.Zivilsenats vom 4.12.1986 - BReg. 3 Z 151/86).